
LeistungenPos. 03
Betriebskostenabrechnung
Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausreinigung, Aufzug: Wir verteilen die kalten Betriebskosten nach den vereinbarten Schlüsseln, getrennt oder zusammen mit den Heizkosten in einer Gesamtabrechnung.
- Verteilt
- Umlagefähige Betriebskosten des Hauses
- Grundlage
- Betriebskostenverordnung, §§ 556, 556a BGB, Mietvertrag
- Ergebnis
- Kostenanteil je Mietpartei, einzeln oder gesamt
03.1
Eine Abrechnung oder zwei.
Manche Verwaltungen möchten alle Nebenkosten in einem Dokument, andere trennen Heiz- und Betriebskosten bewusst. Wir richten uns nach Ihren Abläufen.
Zwei eigenständige Abrechnungen
- Heizkosten nach Heizkostenverordnung
- übrige Betriebskosten separat
- sinnvoll, wenn Sie Betriebskosten selbst abrechnen oder mehrere Dienstleister beauftragen
Alle Nebenkosten in einer Abrechnung
- Heiz-, Wasser- und Betriebskosten je Mietpartei
- ein Dokument für Rückfragen
- Daten aus der Heizkostenabrechnung müssen Sie nicht doppelt liefern
03.2
Die 17 Kostenarten.
Welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen, zählt § 2 der Betriebskostenverordnung abschließend auf. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für einen Kabelfernsehanschluss nicht mehr umgelegt werden.
- Nr. 1Laufende öffentliche Lasten, vor allem Grundsteuer
- Nr. 2Wasserversorgung
- Nr. 3Entwässerung
- Nr. 4Heizung→ Pos. 01 Heizkostenabrechnung
- Nr. 5Warmwasser→ Pos. 01 und 02
- Nr. 6Verbundene Heizungs- und Warmwasseranlagen→ Pos. 01
- Nr. 7Aufzug
- Nr. 8Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Nr. 9Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Nr. 10Gartenpflege
- Nr. 11Beleuchtung
- Nr. 12Schornsteinreinigung
- Nr. 13Sach- und Haftpflichtversicherung
- Nr. 14Hauswart
- Nr. 15Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. Breitbandnetz
- Nr. 16Einrichtungen für die Wäschepflege
- Nr. 17Sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag benannt, zum Beispiel Rauchwarnmelder-Wartung
03.3
Zwei Fristen, je zwölf Monate.
- hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraums, um die Abrechnung zuzustellen. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
- haben Mieter nach Zugang der Abrechnung für Einwendungen.
Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB. Der Abrechnungszeitraum selbst darf höchstens zwölf Monate umfassen.
03.4
Was wir von Ihnen brauchen.
- Kostenaufstellung des Abrechnungsjahres
- Flächen und, falls vereinbart, Personenzahlen der Wohnungen
- Nutzerwechsel im Abrechnungszeitraum
- Vorauszahlungen, wenn Nachzahlung oder Guthaben ausgewiesen werden sollen
- vereinbarte Umlageschlüssel laut Mietvertrag
03.5
Häufige Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen warmen und kalten Betriebskosten?
Warme Betriebskosten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, verteilt nach der Heizkostenverordnung. Kalte Betriebskosten sind alle übrigen umlagefähigen Kosten, etwa Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausreinigung.
Nach welchem Schlüssel werden Betriebskosten verteilt?
Maßgeblich ist der Mietvertrag. Ist nichts vereinbart, wird nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen, werden nach Verbrauch verteilt (§ 556a BGB).
Können wir nur die Betriebskostenabrechnung beauftragen?
Ja. Heiz- und Betriebskosten können getrennt beauftragt oder zu einer Gesamtabrechnung zusammengeführt werden.
Sprechen wir über Ihre Objekte.
Nennen Sie uns die Zahl der Wohneinheiten und die vorhandene Technik. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Angebot.
oder anrufen: 030 35 53 06 100