LeistungenMesstechnik

Messtechnik und Fernablesung

Als unabhängiger Dienstleister bieten wir Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler führender Hersteller an, im Original oder mit Adapterlösung. Wir empfehlen die Technik, die zu Ihrem Gebäude passt, und übernehmen Montage und Austausch.

31.12.
2026

Frist für die Nachrüstung nicht fernablesbarer Geräte

  • Elektronischer Heizkostenverteiler
    Pos. 01Elektronische Heizkostenverteiler im Ein- und Zweifühler-Messprinzip, mit Funk
  • Wärmemengenzähler
    Pos. 01Wärmemengenzähler für kleine bis große Volumenströme, jede Einbaulage
  • Wohnungswasserzähler für Kaltwasser mit Funkmodul
    Pos. 02Wohnungswasserzähler auf- und unterputz, Hauswasserzähler
  • Rauchwarnmelder Genius H von Hekatron
    Pos. 04Rauchwarnmelder, auf Wunsch mit Ferninspektion

Beispiele aus unserem Sortiment. Geräte nach dem Verdunstungsprinzip sind nicht fernablesbar und müssen bis Ende 2026 ersetzt werden.

Fernablesung

Was die Heizkostenverordnung verlangt.

Seit der Novelle von 2021 steht die Ablesung per Funk im Mittelpunkt. Für Eigentümer bedeutet das vor allem eine Frist: Bis Ende 2026 muss der Bestand umgestellt sein. Ausnahmen gelten nur, wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig ist.

  • Neu eingebaute Erfassungsgeräte müssen fernablesbar sein (§ 5 Abs. 2).
  • Bei fernablesbarer Ausstattung erhalten Nutzer monatlich eine Verbrauchsinformation (§ 6a).
  • Neue Geräte müssen sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können (§ 5 Abs. 2).
  • Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler müssen nachgerüstet oder ersetzt sein (§ 5 Abs. 3).

Fehlt die Fernablesbarkeit oder die monatliche Information, dürfen Nutzer ihren Kostenanteil jeweils um 3 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Finanzierung

Kaufen oder mieten.

Ob Kauf oder Miete wirtschaftlicher ist, hängt vom Objekt und von der Laufzeit ab. Wir rechnen beide Varianten mit Ihnen durch und entwickeln ein Finanzierungskonzept, das zur Ausstattung Ihrer Objekte passt.

Kauf

Die Geräte gehören Ihnen

  • einmalige Investition
  • Eichwechsel und Austausch beauftragen Sie bei Bedarf
Miete

Planbare jährliche Kosten

  • keine einmalige Investition
  • Mietkosten für Erfassungsgeräte sind umlagefähig, wenn die Nutzer vorher informiert wurden und nicht mehrheitlich widersprochen haben (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV)

Häufige Fragen.

Muss die Wohnung für die Ablesung betreten werden?

Bei fernablesbaren Geräten nicht. Ein Termin in der Wohnung ist dann nur für Montage, Austausch oder Reparatur nötig.

Können vorhandene Geräte nachgerüstet werden?

Manche Zähler lassen sich mit einem Funkmodul nachrüsten. Heizkostenverteiler ohne Funk werden in der Regel ausgetauscht. Wir prüfen Ihren Bestand und sagen Ihnen, welche Variante günstiger ist.

Was kostet die Umrüstung?

Das hängt von der Zahl der Geräte, der vorhandenen Technik und der Finanzierung ab. Nach einer Bestandsaufnahme erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Ist Ihr Bestand bereit für 2027?

Schicken Sie uns eine Liste der Objekte und der verbauten Geräte. Wir sagen Ihnen, was nachgerüstet werden muss, und machen Ihnen ein Angebot.