LeistungenPos. 04
Rauchwarnmelder-Service
In allen Bundesländern müssen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Wir liefern und montieren die Geräte, prüfen sie jährlich nach DIN 14676 und dokumentieren jede Prüfung.
- Geprüft
- Jeder Melder, mindestens einmal im Jahr
- Grundlage
- Landesbauordnungen, DIN 14676
- Ergebnis
- Prüfprotokoll für jede Wohnung

04.1
Der Service im Überblick.
Vom ersten Melder bis zum Prüfprotokoll aus einer Hand, wo möglich im selben Termin wie die Ablesung.
Ausstattung
- Planung je Wohnung nach Landesbauordnung
- Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604
- auf Wunsch mit Ferninspektion
Montage und Prüfung
- Einbau nach DIN 14676 durch Fachkräfte
- jährliche Inspektion und Wartung
- Austausch defekter oder verbrauchter Geräte
Dokumentation
- Prüfprotokoll je Wohnung
- Nachweis gegenüber Versicherungen
- Auslesen der Fehlerprotokolle geeigneter Geräte
04.2
Was bei der Inspektion geprüft wird.
Die DIN 14676 verlangt, dass Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr inspiziert und gewartet werden. Unsere Fachkräfte gehen dabei jeden Melder durch.
- Ist in jedem vorgeschriebenen Raum ein Melder vorhanden?
- Ist er richtig platziert und bleibt sein Umfeld frei?
- Sind die Raucheintrittsöffnungen frei, ist das Gerät unbeschädigt?
- Funktionieren Batterie und Warnsignal beim Prüfalarm?
- Ist die Verplombung intakt, liegen im Fehlerprotokoll Meldungen vor?
04.3
Vor Ort oder per Funk.
Termin in der Wohnung
- Sicht- und Funktionsprüfung jedes Melders
- wo möglich zusammen mit der Ablesung
- für Geräte ohne Ferninspektion
Kein Termin in der Wohnung
- Melder prüfen sich selbst und melden ihren Status per Funk
- von der DIN 14676 ausdrücklich zugelassen
- kein Zugang zur Wohnung nötig, keine Terminabsprache mit Bewohnern
04.4
Häufige Fragen.
In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht?
Das regelt jedes Bundesland in seiner Bauordnung. In der Regel müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht für alle Aufenthaltsräume außer Küchen sowie für die Flure dorthin.
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
Auch das regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich: Je nach Land liegt die Pflicht beim Eigentümer oder bei den Bewohnern. Mit unserem Service liegen Inspektion und Dokumentation für alle Wohnungen in einer Hand.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Die Kosten der regelmäßigen Wartung können als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Mietkosten für die Geräte selbst sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 nicht umlagefähig.
Wie oft muss geprüft werden?
Nach DIN 14676 mindestens einmal im Jahr.
Rauchwarnmelder für Ihre Objekte
Nennen Sie uns die Zahl der Wohnungen und den gewünschten Starttermin. Wir melden uns mit einem Angebot für Geräte, Montage und Inspektion.
oder anrufen: 030 35 53 06 100