LeistungenWeitere
Weitere Abrechnungsleistungen
Neben den Positionen 01 bis 04 übernehmen wir Abrechnungen für Wärme- und Stromlieferungen und erstellen verbrauchsbasierte Energieausweise.
Für Wärmelieferanten
Abrechnung von Wärmelieferungen
Für stationäre Wärmelieferanten und Betreiber von Blockheizkraftwerken rechnen wir die gelieferte Wärme gegenüber den Abnehmern ab, nach dem Schema, das Energieversorger verwenden.
- Abrechnung auf Basis gemessener Wärmemengen
- transparente, nachvollziehbare Rechnungsstellung
- Abstimmung mit Ihrer Heizkostenabrechnung, wenn wir beides übernehmen
Für Stromlieferanten
Stromabrechnung
Für stationäre Stromlieferanten und Betreiber von Blockheizkraftwerken übernehmen wir die Abrechnung des gelieferten Stroms nach dem Schema der Stadtwerke.
Für Eigentümer
Energieausweis
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung müssen Eigentümer einen Energieausweis vorlegen, so verlangt es das Gebäudeenergiegesetz. Für Wohngebäude erstellen wir verbrauchsbasierte Energieausweise auf Grundlage der erfassten Verbrauchsdaten.
Ob ein Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist oder ein Bedarfsausweis nötig wird, hängt unter anderem von Baujahr und Zahl der Wohnungen ab. Wir klären das vorab mit Ihnen.
Fragen zu einer dieser Leistungen?
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung.
oder anrufen: 030 35 53 06 100