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Service für Kunden und Bewohner
Die richtigen Kontakte, das Kundenportal, Musterabrechnungen und Antworten auf häufige Fragen.
Ihr Anliegen, Ihr Kontakt.
- Kunden-LoginAbrechnungsdaten Ihrer Objekte abrufenPortal →
- Frage zu einer AbrechnungUmlageschlüssel, Nutzerwechsel, Rückfragen von MieternE-Mail →
- Geräte, Montage, Ablese- und PrüftermineTechnik und Termine vor OrtE-Mail →
- Monatliche VerbrauchsinformationFragen und Antworten für BewohnerFAQ →
- Auftragsverarbeitung nach DSGVOVertrag für Kunden zum DownloadSeite →
Telefon.
030 35 53 06 100Mo–Do 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Sie sind Mieter oder Bewohner? Fragen zur Höhe Ihrer Nebenkosten klären Sie bitte zuerst mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung, denn sie sind Ihr Vertragspartner. Bei Fragen zu Ablesewerten, Geräten oder Terminen helfen wir Ihnen direkt.
Musterabrechnungen.
So sind unsere Abrechnungen aufgebaut: eine Gesamtabrechnung für die Liegenschaft und eine Einzelabrechnung für eine Nutzeinheit.
Häufige Fragen.
Wie wechseln wir von unserem bisherigen Messdienst?
Zuerst prüfen wir die Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags und die verbauten Geräte. Danach klären wir, ob die Technik übernommen oder ersetzt wird, und legen den Starttermin so, dass die laufende Abrechnungsperiode sauber abgeschlossen werden kann.
Arbeiten Sie nur in Berlin?
Nein. Unser Sitz ist in Berlin, wir betreuen aber Objekte in ganz Deutschland.
Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich ein Messdienst?
Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gilt bereits ab zwei Wohnungen mit gemeinsamer Heizung. Wir arbeiten für einzelne Mehrfamilienhäuser ebenso wie für größere Bestände.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Für eine erste Einschätzung reichen die Zahl der Objekte und Wohneinheiten, die Art der Heizung und, falls vorhanden, Angaben zu den verbauten Geräten. Eine bisherige Abrechnung hilft uns, Ihren Bedarf schnell zu verstehen.
Was unterscheidet Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung verteilt die Kosten für Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung. Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle übrigen umlagefähigen Kosten. Beide können getrennt oder als Gesamtabrechnung erstellt werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten so konkret wie möglich.
oder anrufen: 030 35 53 06 100